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ÜBER DIE QUALITÄT

Die Juristische Fakultät führt ihre Prozesse in Lehre und Studium, Forschung und Entwicklung, gesellschaftlichem Beitrag und Verwaltung im Rahmen des Qualitätssicherungssystems der Ankara-Universität für Sozialwissenschaften durch. Die Qualitätsarbeit wird auf der Grundlage der Verordnung über die Qualitätssicherung im Hochschulwesen und den Hochschulqualitätsrat sowie der Qualitätspolitik der Universität geplant; sie wird von der Qualitätskommission der Einheit begleitet und bewertet.

Die Fakultät verfolgt das Ziel, ein Rechtsverständnis zu entwickeln, das in den Sozialwissenschaften Theorie hervorbringt und den Bedürfnissen der Gesellschaft Vorrang einräumt. Ausgebildet werden sollen Juristinnen und Juristen, die gesellschaftliche Probleme erkennen und Lösungsvorschläge unterbreiten können, die universelle Rechtswerte beachten, über ausgeprägtes juristisches Urteilsvermögen verfügen und in ihrem Fach über hinreichende Forschungskompetenz verfügen. In welchem Maße die Studiengänge, die Forschungstätigkeit und die Verwaltungsabläufe diesem Ziel dienen, wird regelmäßig anhand institutioneller Selbstbewertungsberichte, der Tätigkeitsberichte der Fakultät, der Befragungen der Interessengruppen und der Sitzungen der Qualitätskommission überprüft.

Qualitätskultur

An der Juristischen Fakultät der ASBÜ ist Qualität nicht bloß eine in bestimmten Abständen durchgeführte Evaluationstätigkeit, sondern eine von allen Angehörigen der Fakultät getragene, fortlaufende Arbeitskultur. Diese Kultur beruht auf einem partizipativen und entwicklungsoffenen Verständnis, das die Rückmeldungen der Studierenden sowie des wissenschaftlichen und des Verwaltungspersonals berücksichtigt und Entscheidungs- und Verbesserungsprozesse transparent und zugänglich gestaltet. Die Fakultät versteht Qualitätskultur als dynamischen Prozess, in dem Planung, Umsetzung, Überprüfung und die an den Rückmeldungen ausgerichtete Verbesserung im Sinne des PDCA-Zyklus (Planen, Umsetzen, Überprüfen, Handeln) fortlaufend aufeinander folgen. In diesem Sinne gelten die Studierenden nicht nur als Empfänger von Dienstleistungen, sondern als aktiver Bestandteil der Qualitätsprozesse.

Qualitätsarbeit

An der Juristischen Fakultät der ASBÜ umfasst die Qualitätsarbeit die systematische Beobachtung und fortlaufende Verbesserung sämtlicher Tätigkeiten der Fakultät, von Lehre und Studium über die Dienstleistungen für Studierende und die Forschung bis hin zu den Verwaltungsprozessen. Diese Arbeit erfolgt im Rahmen des PDCA-Zyklus anhand konkreter Ziele und Kriterien: Die Praxis wird regelmäßig überprüft, die Rückmeldungen der Studierenden und der übrigen Interessengruppen werden ausgewertet, und die erforderlichen Verbesserungen werden auf der Grundlage der Ergebnisse umgesetzt. Grundlage der Qualitätsprozesse sind datengestützte Entscheidungen, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Rechenschaftspflicht; zugleich sollen die Prozesse unter Nutzung technischer Möglichkeiten wirksamer, schneller und zugänglicher gestaltet werden.

Mission

Die Qualitätsmission der Juristischen Fakultät der ASBÜ besteht darin, die juristische Ausbildung sowie sämtliche akademischen und administrativen Prozesse der Fakultät unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Rückmeldungen der Studierenden fortlaufend weiterzuentwickeln und ein transparentes, zugängliches, partizipatives und zeitgemäßes akademisches Umfeld zu schaffen. Zu diesem Zweck verfolgt die Fakultät ein Qualitätsverständnis, das die wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen im Bereich des Rechts aufgreift, die aktive Beteiligung der Studierenden an den Bildungsprozessen fördert und die gewonnenen Daten in konkrete Verbesserungen umsetzt. Der PDCA-Zyklus dient als grundlegendes Instrument der Prozesssteuerung bei der Verwirklichung dieser Mission.

Vision

Die Qualitätsvision der Juristischen Fakultät der ASBÜ ist es, eine vorbildliche juristische Fakultät zu sein, in der die Auffassungen der Studierenden und der übrigen Interessengruppen wirksam in die Entscheidungsprozesse einfließen, die technische und aktuelle Entwicklungen verfolgt, ihre Prozesse messbar und transparent steuert und fortlaufend lernt und sich weiterentwickelt. Im Sinne dieser Vision versteht die Fakultät Qualität nicht bloß als Wahrung bestehender Standards, sondern als dynamische, innovative und fortlaufend verbesserte Struktur, die sich der sich wandelnden Rechtswelt und den Bedürfnissen der Studierenden anpasst. Die Umsetzung der durch die systematische Anwendung des PDCA-Zyklus gewonnenen Rückmeldungen in konkrete Ergebnisse ist ein zentrales Element dieser Vision.

Die Informationen und Unterlagen zur Qualitätsarbeit sind unter den Überschriften dieses Menüs zusammengefasst. Die Zusammensetzung der Kommission und der Qualitätsbeauftragten, die Aufgabenbeschreibungen und Arbeitsablaufdiagramme, die interne Kontrolle und die Dienstleistungsstandards, die Berichte und Umfragen, die Beteiligung der Interessengruppen sowie die Formulare und Dokumente sind über die jeweilige Überschrift erreichbar.

Zentrale Qualitätsdokumente

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