ÜBER DIE QUALITÄT
Die Juristische Fakultät führt ihre Prozesse in Lehre und Studium, Forschung und Entwicklung, gesellschaftlichem Beitrag und Verwaltung im Rahmen des Qualitätssicherungssystems der Ankara-Universität für Sozialwissenschaften durch. Die Qualitätsarbeit wird auf der Grundlage der Verordnung über die Qualitätssicherung im Hochschulwesen und den Hochschulqualitätsrat sowie der Qualitätspolitik der Universität geplant; sie wird von der Qualitätskommission der Einheit begleitet und bewertet.
Die Fakultät verfolgt das Ziel, ein Rechtsverständnis zu entwickeln, das in den Sozialwissenschaften Theorie hervorbringt und den Bedürfnissen der Gesellschaft Vorrang einräumt. Ausgebildet werden sollen Juristinnen und Juristen, die gesellschaftliche Probleme erkennen und Lösungsvorschläge unterbreiten können, die universelle Rechtswerte beachten, über ausgeprägtes juristisches Urteilsvermögen verfügen und in ihrem Fach über hinreichende Forschungskompetenz verfügen. In welchem Maße die Studiengänge, die Forschungstätigkeit und die Verwaltungsabläufe diesem Ziel dienen, wird regelmäßig anhand institutioneller Selbstbewertungsberichte, der Tätigkeitsberichte der Fakultät, der Befragungen der Interessengruppen und der Sitzungen der Qualitätskommission überprüft.
Die Informationen und Unterlagen zur Qualitätsarbeit sind unter den Überschriften dieses Menüs zusammengefasst. Die Zusammensetzung der Kommission und der Qualitätsbeauftragten, die Aufgabenbeschreibungen und Arbeitsablaufdiagramme, die interne Kontrolle und die Dienstleistungsstandards, die Berichte und Umfragen, die Beteiligung der Interessengruppen sowie die Formulare und Dokumente sind über die jeweilige Überschrift erreichbar.
Zentrale Qualitätsdokumente