Ausbildung zum Sachverständigen
Begriff und Rechtsgrundlage
Sachverständigentätigkeit ist die Erstattung fachlicher Gutachten für Gerichte und andere zuständige Stellen in Fragen, deren Klärung besondere oder technische Kenntnisse erfordert. Unsere Programme werden nach den Vorschriften über das Sachverständigenwesen mit Genehmigung des Justizministeriums durchgeführt.
Unsere Programme
- Grundausbildung zum Sachverständigen — 24 Stunden
- Auffrischungskurs für Sachverständige — 6 Stunden
Inhalt
Behandelt werden die allgemeinen Grundsätze des Verfahrensrechts, die Aufgaben und Pflichten des Sachverständigen, Verfahren und Grundsätze der Gutachtenerstellung sowie ethische Regeln.
Wer kann teilnehmen?
Bewerben können sich Personen mit der erforderlichen Berufserfahrung im jeweiligen Fachgebiet, die als Sachverständige tätig werden möchten. Die jeweils geltenden Voraussetzungen sind den Bekanntmachungen der Abteilung für Sachverständigenwesen des Justizministeriums zu entnehmen.
Lehrende
Fachlich ausgewiesene Lehrende sowie Praktikerinnen und Praktiker.
Termine, Teilnehmerzahl und Gebühren
Zertifikat
Teilnehmende erhalten nach Abschluss eine vom Justizministerium bestätigte Teilnahmebescheinigung, die über e-Devlet abrufbar ist.