INTERNE KONTROLLE
Die interne Kontrolle ist die Gesamtheit der Organisation, der Methoden und der Verfahren, die eingerichtet werden, um zu gewährleisten, dass die Tätigkeiten im Einklang mit den Zielen der Verwaltung, den festgelegten Leitlinien und den Rechtsvorschriften wirksam, wirtschaftlich und effizient ausgeführt werden, dass Vermögen und Mittel geschützt, Aufzeichnungen richtig und vollständig geführt und finanzielle sowie Führungsinformationen rechtzeitig und zuverlässig erzeugt werden. An der Juristischen Fakultät wird die interne Kontrolle im Rahmen des Gesetzes Nr. 5018 über die öffentliche Finanzverwaltung und -kontrolle sowie der Mitteilung über die Standards der internen Kontrolle im öffentlichen Sektor durchgeführt.
Die Arbeiten werden unter den Überschriften Schaffung des Kontrollumfelds, Risikobewertung, Festlegung der Kontrollmaßnahmen, Information und Kommunikation sowie Begleitung behandelt. Die schriftliche Festlegung der Aufgabenbeschreibungen und der Arbeitsabläufe, die Bestimmung sensibler Aufgaben und die Veröffentlichung der Dienstleistungsstandards sind die Instrumente der Umsetzung. Die Begleitung erfolgt über die institutionellen Selbstbewertungsberichte und die Tätigkeitsberichte der Fakultät; die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden von der Qualitätskommission der Einheit ausgewertet.
Auf dieser Seite sind die Unterlagen zum System der internen Kontrolle zusammengeführt. Die jeweils geltende Fassung der Dokumente ist über diese Seite abzurufen.
1. Aktionsplan zur Einhaltung der Standards der internen Kontrolle
Der Aktionsplan benennt die zur Einhaltung der Standards vorgesehenen Maßnahmen, die zuständigen Stellen und den Zeitplan.
2. Sensible Aufgaben
Sensible Aufgaben sind solche, deren verspätete oder fehlerhafte Erledigung das Ansehen der Einrichtung, ihre finanzielle Lage oder die Kontinuität der Leistungserbringung beeinträchtigen kann. Das Bestimmungsformular weist diese Aufgaben, ihre Risikostufen und die zu treffenden Vorkehrungen aus.
3. Dienstleistungsstandards und Dienstleistungsverzeichnis
Die Tabelle der Dienstleistungsstandards zeigt, mit welchen Unterlagen und innerhalb welcher Höchstfrist die von der Fakultät erbrachten Leistungen abgeschlossen werden; das Dienstleistungsverzeichnis führt sämtliche Leistungen mit ihren Rechtsgrundlagen auf.
- Tabelle der Dienstleistungsstandards
- Dienstleistungsverzeichnis
- Seite Standards öffentlicher Dienstleistungen
4. Aufgabenbeschreibungen und Arbeitsabläufe
Die Aufgaben- und Verantwortungsbeschreibungen der wissenschaftlichen und der Verwaltungsfunktionen sowie die Ablaufdiagramme der grundlegenden Verfahren der Fakultät sind auf gesonderten Seiten dargestellt.
- Arbeitsablaufübersicht der Juristischen Fakultät (Übersichtstabelle)
- Seite Aufgabenbeschreibungen
- Seite Arbeitsablaufdiagramme
- Formular zur Aufgabenverteilung
5. Institutionelle Selbstbewertungsberichte
Der institutionelle Selbstbewertungsbericht enthält die jährliche Selbstbewertung der Universität in Bezug auf Lehre und Studium, Forschung und Entwicklung, gesellschaftlichen Beitrag und Verwaltung und bildet die Begleitungsebene des Systems der internen Kontrolle. Die Berichte werden dem Hochschulqualitätsrat vorgelegt und den Verbesserungsmaßnahmen der Fakultät zugrunde gelegt.
- ASBÜ Institutioneller Selbstbewertungsbericht 2024 (KİDR)
- ASBÜ Institutioneller Selbstbewertungsbericht 2023 (KİDR)
- ASBÜ Institutioneller Selbstbewertungsbericht 2022 (KİDR)
- ASBÜ Institutioneller Selbstbewertungsbericht 2021 (KİDR)
- ASBÜ Institutioneller Selbstbewertungsbericht 2020 (KİDR)
- ASBÜ Institutioneller Selbstbewertungsbericht 2019 (KİDR)
- ASBÜ Institutioneller Selbstbewertungsbericht 2018 (KİDR)
- ASBÜ Institutioneller Selbstbewertungsbericht 2017 (KİDR)
- ASBÜ Institutioneller Selbstbewertungsbericht 2016 (KİDR)
- ASBÜ Institutioneller Selbstbewertungsbericht 2015 (KİDR)
6. Tätigkeitsberichte der Fakultät
Die Tätigkeitsberichte geben die Tätigkeit der Fakultät im Laufe des Jahres, die Verwendung ihrer Mittel und den Grad der Zielerreichung wieder.