BETEILIGUNG DER INTERESSENGRUPPEN UND RÜCKMELDUNGEN
Bei der Qualitätsarbeit der Fakultät werden die Auffassungen der internen und der externen Interessengruppen zugrunde gelegt. Der Beirat der Interessengruppen trägt mit seinen Mitgliedern aus Justiz, öffentlicher Verwaltung, Anwaltschaft und Wissenschaft zur Weiterentwicklung der Studiengänge und der Tätigkeit der Fakultät bei.
Die Beteiligung der Studierenden erfolgt über die studentische Qualitätskommission und die studentische Qualitätsgemeinschaft. Die Auffassungen der Studierenden, der Absolventinnen und Absolventen sowie der externen Interessengruppen werden über Umfragen und Rückmeldekanäle erhoben und in den Sitzungen der Qualitätskommission ausgewertet.