Ausbildung zum Konkordatskommissar
Begriff und Rechtsgrundlage
Der Konkordatskommissar wird vom Gericht bestellt und führt das Konkordatsverfahren. Unsere Programme werden nach dem Vollstreckungs- und Konkursgesetz Nr. 2004 und der einschlägigen Verordnung mit Genehmigung des Justizministeriums durchgeführt.
Unsere Programme
- Grundausbildung zum Konkordatskommissar
- Auffrischungskurs für Konkordatskommissare
Inhalt
Behandelt werden das Konkordatsrecht, die Aufgaben und Befugnisse des Kommissars, die Beurteilung von Jahresabschlüssen sowie die Verfahrensführung.
Wer kann teilnehmen?
Angehörige der einschlägigen Berufsgruppen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, können sich bewerben. Die jeweils geltenden Voraussetzungen sind den Bekanntmachungen der Abteilung für Sachverständigenwesen des Justizministeriums zu entnehmen.
Termine, Teilnehmerzahl und Gebühren
Zertifikat
Teilnehmende erhalten nach Abschluss eine vom Justizministerium bestätigte Teilnahmebescheinigung, die über e-Devlet abrufbar ist.