Ausbildung im Täter-Opfer-Ausgleich
Begriff und Rechtsgrundlage
Der Täter-Opfer-Ausgleich im Strafverfahren ist eine Einrichtung der restorativen Justiz, bei der sich das Opfer und die beschuldigte oder angeklagte Person bei bestimmten Straftaten unter Mitwirkung einer Ausgleichsperson einigen. Unsere Programme werden nach der Strafprozessordnung Nr. 5271 und der einschlägigen Verordnung mit Genehmigung des Justizministeriums durchgeführt.
Inhalt und Dauer
Die Ausbildung umfasst insgesamt 48 Stunden: 36 Stunden Theorie und 12 Stunden Praxis.
Behandelt werden das Verständnis restorativer Justiz, der Täter-Opfer-Ausgleich und sein Verfahren, Rechtsgrundlage und Anwendungsbereich, Verhandlungs- und Kommunikationstechniken sowie ethische Regeln.
Wer kann teilnehmen?
Bewerben können sich Absolventinnen und Absolventen der Fakultäten für Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft, Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften, Betriebswirtschaft oder Volkswirtschaft, die mindestens zwei der einschlägigen juristischen Lehrveranstaltungen wie Strafrecht und Strafprozessrecht belegt haben.
Termine, Teilnehmerzahl und Gebühren
Zertifikat
Teilnehmende erhalten nach Abschluss ein vom Justizministerium bestätigtes Zertifikat.