Direkt zum Inhalt

Ausbildung zum Konkordatskommissar

Begriff und Rechtsgrundlage

Der Konkordatskommissar wird vom Gericht bestellt und führt das Konkordatsverfahren. Unsere Programme werden nach dem Vollstreckungs- und Konkursgesetz Nr. 2004 und der einschlägigen Verordnung mit Genehmigung des Justizministeriums durchgeführt.

Unsere Programme

  • Grundausbildung zum Konkordatskommissar
  • Auffrischungskurs für Konkordatskommissare

Inhalt

Behandelt werden das Konkordatsrecht, die Aufgaben und Befugnisse des Kommissars, die Beurteilung von Jahresabschlüssen sowie die Verfahrensführung.

Wer kann teilnehmen?

Angehörige der einschlägigen Berufsgruppen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, können sich bewerben. Die jeweils geltenden Voraussetzungen sind den Bekanntmachungen der Abteilung für Sachverständigenwesen des Justizministeriums zu entnehmen.

Termine, Teilnehmerzahl und Gebühren

Termine, Teilnehmerzahl und Gebühren werden auf dieser Seite bekannt gegeben, sobald sie feststehen. Auskunft: arabuluculuk@asbu.edu.tr · 0533 780 48 82

Zertifikat

Teilnehmende erhalten nach Abschluss eine vom Justizministerium bestätigte Teilnahmebescheinigung, die über e-Devlet abrufbar ist.

Hizmetlerimizden en iyi şekilde faydalanabilmeniz için çerezler kullanıyoruz.

asbu.edu.tr' yi kullanarak çerezlere izin vermiş olursunuz.